Jede gewerbliche Website, muss laut Telemediengesetz (TMG) bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese Checkliste: Was muss in ein Impressum bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über die notwendigen Angaben gemäß §5 TMG und zeigt Ihnen, wo Sie diese optimal auf Ihrer Website platzieren sollten.
Hinweis: Diese Checkliste soll Ihnen helfen in das Thema einzusteigen und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Pflichtangaben im Impressum
Um rechtliche Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie im Impressum folgende Informationen aufführen:
- Name des Unternehmens, sowie der Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers.
Bei eingetragenen Kaufleuten oder Handelsregister-Unternehmen ist das der Firmenname.
- Rechtsform des Unternehmens
Dies gilt für alle Personen- und Handelsgesellschaften, z.B. GmbH, OHG, GbR. Im Handelsregister eingetragene Kaufleute verwenden „e.K.“
- Vertretungsberechtigte Personen
Vor- und Zuname, je nach Geschäftsform z.B. Inhaber/in, Geschäftsführer/in.
Dies gilt auch für Kleinunternehmen, hier nur den Namen ohne Bezeichnung wie z.B. Geschäftsführer/in.
- Kapitalangaben
Falls angegeben, dann sollten Stamm- oder Grundkapital sowie der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen benannt werden.
- (Niederlassungs-)Anschrift
Vollständige Postanschrift, um eine reibungslose postalische oder gerichtliche Korrespondenz zu gewährleisten.
- Angaben zur Kontaktierung
E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eine schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation.
- Registereintragung
Nur wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register z.B. Handelsregister eingetragen ist.
- Zuständige Berufskammer und die gesetzliche Berufsbezeichnung
Im Falle von reglementierten Berufen, z.B. Architekten, Ingenieure.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
Sofern der Anbieter diese nach §27a des Umsatzsteuergesetzes bereits besitzt, muss diese ebenfalls angegeben werden.
- Angaben zu Abwicklung oder Liquidation
Befindet sich z.B. eine GmbH in Abwicklung oder Liquidation, sollte dieser Status ebenfalls vermerkt werden.
Optimale Platzierung des Impressums
- Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Empfehlenswert ist eine separate Impressumsseite, die über zwei Klicks erreichbar ist.
- Die Bezeichnung dieser Links sollte leicht verständlich sein. Hier hat sich die Bezeichnung „Impressum“ mittlerweile durchgesetzt. Aber auch „Kontakt“ oder „Anbieterkennzeichnung“ sind zulässig.
- Der Navigationspunkt z.B. „Impressum“ sollte auf jeder Seite an der gleichen Stelle stehen und nicht erst durch scrollen bis ans Ende der Seite erreichbar sein. Setzen Sie ihn am besten mit in die Navigation.
Zusätzliche Tipps
- Rechtliche Absicherung
Diese Checkliste bietet einen Überblick über die gesetzlichen Pflichtangaben. Für eine rechtssichere Umsetzung konsultieren Sie am besten einen Rechtsanwalt oder verwenden Sie einen anerkannten Impressums-Generator. Rechtsanwälte bieten diese auch an, sogar teilweise kostenlos.
- Weitere Informationsquellen
Auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) finden Sie auch umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zum Impressum. Nutzen Sie diese Ressourcen, um Ihre Angaben zu überprüfen und zu aktualisieren.
- Weitere Informationsquellen
Falls Sie gerade dabei sind Ihre Website neu aufzubauen oder zu überarbeiten, dann könnte auch mein Blogartikel: "15 Impuls-Fragen für Ihre Homepage" für Sie interessant sein - hier finden Sie weitere wertvolle Tipps für Ihren Online-Auftritt.
Mit dieser Checkliste: Was muss in ein Impressum sind Sie bestens vorbereitet, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Website rechtlich abzusichern. Denken Sie daran, dass regelmäßige Updates und eine genaue Prüfung der aktuellen rechtlichen Bestimmungen unabdingbar sind, um Abmahnungen zu vermeiden.