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Checkliste: Was muss in ein Impressum

Checkliste: Was muss in ein Impressum

In der Regel muss jede Website, die nicht rein privat genutzt wird, die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG) enthalten. In diesem Artikel stelle ich Ihnen die wichtigsten Pflichtangaben gemäß §5 TMG vor und zeige Ihnen, wo Sie diese auf Ihrer Website am besten platzieren.
Anmerkung vorab: Die folgende Liste soll Ihnen helfen in das Thema einzusteigen. Sie bietet keine Rechtsauskunft.

Dies sind die wichtigsten Pflichtangaben:

  • Name des Unternehmens, sowie der Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers.
    Bei eingetragenen Kaufleuten oder Handelsregister-Unternehmen ist das der Firmenname.
  • Rechtsform des Unternehmens
    Dies gilt für alle Personen- und Handelsgesellschaften, z.B. GmbH, OHG, GbR. Im Handelsregister eingetragene Kaufleute verwenden „e.K.“
  • Vertretungsberechtigte
    Vor- und Zuname, je nach Geschäftsform z.B. Inhaber/in, Geschäftsführer/in. Dies gilt auch für Kleinunternehmen, hier nur den Namen ohne Bezeichnung wie z.B. Geschäftsführer/in.
  • Kapital
    Wenn Angaben gemacht werden, dann Stamm- oder Grundkapital und Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.
  • (Niederlassungs-)Anschrift
    Vollständige Postanschrift, da Schriftstücke und insbesondere gerichtliche Korrespondenz möglich sein muss.
  • Angaben zur Kontaktierung
    Für eine schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Registereintragung
    Nur wenn der Anbieter in einem Register eingetragen ist.
  • Zuständige Berufskammer und die gesetzliche Berufsbezeichnung
    Im Falle von reglementierten Berufen, z.B. Architekten, Ingenieure.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
    Sofern der Anbieter diese nach §27a des Umsatzsteuergesetzes bereits besitzt, muss diese ebenfalls angegeben werden.
  • Abwicklung oder Liquidation
    Befindet sich z.B. eine GmbH in Abwicklung oder Liquidation, sollte dies angegeben werden.

Wo sollten Sie diese Angaben platzieren?

  • Sie sollten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das heißt, sie sollten auf einer separaten, gut erreichbaren Seite Ihrer Website zu finden sein.
  • Es reicht aus, wenn die Nutzerin oder der Nutzer Ihrer Website durch 2-Klicks, das sind zwei aufeinanderfolgende Links, zu der Seiten kommen.
  • Die Bezeichnung dieser Links sollte leicht verständlich sein. Hier hat sich die Bezeichnung „Impressum“ mittlerweile durchgesetzt. Aber auch „Kontakt“ oder „Anbieterkennzeichnung“ sind zulässig.
  • Der Navigationspunkt z.B. „Impressum“ sollte auf jeder Seite an der gleichen Stelle stehen und nicht erst durch scrollen bis ans Ende der Seite erreichbar sein. Setzen Sie ihn am besten mit in die Navigation.

Hoffentlich hat Ihnen der Artikel geholfen einen Einstieg in das Thema „Pflichtangaben im Website-Impressum“ zu finden. Wie zu Beginn bereits erwähnt, kann die obenstehende Liste nur einen Einblick in die Thematik geben und keine Rechtsauskunft sein. Um sich richtig abzusichern, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich im Internet einen Impressums-Generator suchen. Rechtsanwälte bieten diese auch an, sogar teilweise kostenlos. Auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) finden Sie auch viele hilfreiche Informationen zu diesem Thema. Auf jeden Fall sollten Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, denn, wenn Sie diese Pflichtangaben nicht machen, kann es schnell teuer werden.

Wollen Sie noch mehr zum Thema Navigation und Strukturierung Ihrer Website erfahren, dann lesen Sie doch gleich den 1.Tag meines kostenlosen Online-Kurses:

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Bildrechte: Sixteen Miles Out/Unsplash, Illustrationen Ina Weißflog, Kelly Sikkema/Unsplash, Moyo Studio, Freepik